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_03 Buchung

AGBs

Unsere AGBs können Sie sich auch als PDF unter folgendem Link herunterladen: leinenlos-AGBs.pdf

1. Die Pension verpflichtet sich, Ihr Tier im vollen Umfang zu pflegen und zu versorgen, sowie bei Verletz ungen den Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten für ärztliche Leis- tungen inklusive Tiertransport und Nebenkosten muss jedoch der Besitzer selbst tragen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Tier in eine Gruppenhaltung geben, wo es schon einmal vorkommen kann, dass es kleinere Auseinandersetzungen gibt, die jedoch meist harmlos ausgehen. Sollte dies jedoch vorkommen, übernimmt die Pension keine Haftung.

2. Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die den Tieren mitgegeben werden, wird nicht gehaftet. Bringen Sie deshalb außer einem Halsband bitte nichts mit.

3. Der Tiereigentümer verpflichtet sich, alle oben angegebene Daten wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Ebenso verpflichtet er sich, die Pension über sämtliche Besonderheiten seines Tieres, wie z. B. Zerstörungswut, hohe Aggressivität, Läufigkeit oder Krankheiten zu informieren. Sollte dies nicht geschehen sein, haftet der Eigentümer für durch sein Tier verursachte Schäden.

4. Sollte auch bei sorgfältigster Betreuung ein Tier entweichen und trotz intensivsten Bemühen nicht wieder gefunden werden, besteht seitens des Tiereigentümers kein Schadensersatzanspruch.

5. Das Tier soll gesund sein und gegen Staupe, Hepatitis, Tollwut, Parvovirose, Parainfluenza und Leptospirose geimpft sein. Für kranke, alte oder verletzte Tiere gelten die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder besonders getroffene Vereinbarungen. Für Krankheiten die nach dem Aufenthalt in der Tierpension auftreten, wird nicht gehaftet.

6. Bei kranken und / oder alten Tieren wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung oder Tod des Tieres ausgeschlossen. In einem durch Krankheit verursachten Notfall wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert. Die Kosten werden dem Tierhalter berechnet.

7. Eine Anzahlung (mindestens 50 % des Pensionspreises) ist vor Pensionsbeginn zu entrichten. Sollte vom Reservierungsvertrag zurückgetreten werden und der Besitzer sagt nicht mindestens 14 Tage vorher ab, ist die Pension berechtigt, 25 % des Gesamtpreises als Stornogebühr zu berechnen.

8. Bei Verlängerung des Vertrages ist darauf zu achten, dass dies rechtzeitig, d. h. mindestens 5 Tage vor Ablauf der vereinbarten Pensionszeit erfolgt. Die Nachzahlung kann dann bei Abholung des Tieres geschehen. Meldet sich der Eigentümer nach Ablauf der Pensionszeit nicht, bleibt das Tier noch 7 Tage in der Pension, danach verliert der Tier eigentümer jegliche Eigentumsrechte an dem Tier und tritt diese an die Pension ab. Der Eigentümer muss für die entstandenen Kosten aufkommen, bis die Pension ein neues Zuhause für das Tier gefunden hat.

9. An Sonn- und Feiertagen ist keine Annahme oder Abholung von Tieren möglich (außer es wird eine Sondervereinbarung getroffen).

10. Der An- und Abreisetag wird als voller Pensionstag berechnet.

11. Mit meiner Unterschrift erkenne ich den Pensionsvertrag einschließlich der Geschäftsbedingungen an. Bei Verlängerung des Aufenthaltes gemäß Ziffer 8 oder für künftige Unterbringungen gilt der Vertrag weiter, sofern sich seitens der Pension oder des Kunden nichts geändert hat. Ein neuer Vertrag ist nicht erforderlich.